Tanzkurskosten als Kinderbetreuungskosten
... seit Sommer 2011 möglich von der Steuer abzusetzen
Im Sommer 2011 hat es eine Änderung in Bezug auf die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gegeben wonach auch Sportkurse und Musikkurse und damit auch Tanzkurse (die von päd. qualifizierten Personen durchgeführt werden) für manche Eltern absetzbar sind. Soweit wir informiert sind, können Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres die Aufwendungen für die Tanzkurse (oder ähnliche Kinderfreizeiten) ab Sommer 2011 steuerlich als Kinderbetreuungskosten absetzen. Dazu stellt das Tanzzentrum gerne eine Bestätigung aus. Details müssten die Eltern mit dem (österreichischen) Finanzamt abklären.
Hier ein paar Infos und Links:
Finanzamtlink
Help.gv.at
"Die Kosten für die Betreuung während der schulfreien Zeit (zB Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung) sind hingegen abzugsfähig, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Für die Ferienbetreuung (zB Ferienlager) können sämtliche Kosten (zB auch jene für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum und vom Ferienlager) berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt."
Quelle:
PDF - Info zu dem Thema
"Der Lohnsteuer-Wartungserlass 2011 ermöglicht nun die Absetzbarkeit folgender Kosten für die Ferienbetreuung (Feriencamps):
* Kosten für Verpflegung und Bastelgeld
* Kursgebühren für die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder Kurse, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht; zB Fußballtraining, Tenniswoche, Segelkurs, Nachhilfeunterricht, Sprachencamps, Computercamps, etc
* Sämtliche Betreuungskosten in einer Ferienschule/Ferienlager einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zum und vom Feriencamp"
Quelle:
Beratungsunternehmen
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